Umweltschutz/Energiesparen
Förderung-Bereich: | Umweltschutz/Energiesparen |
Gegenstand: | Wärmedämmung der Außenwände und Geschoßdecken bei Wohnhäusern |
Förderhöhe: | - € 2,50/m² Außenwand bei Ausführung über Fachfirma, maximal € 630,-- - € 1,70/m² Außenwand bei Ausführung in Eigenregie, maximal € 410,-- - € 1,30/m² Kellerdecke, oberste Geschoßdecke maximal € 250,-- |
Richtlinien: | - das Wohnhaus muss älter als 15 Jahre sein (Stichtag Kollaudierungsbescheid/ Baufertigstellungsmeldung) - Mindeststärke des Außendämmstoffes 10 cm, Mindestfläche der Außendämmung: 100 m² - keine Förderung für die erstmalige Anbringung eines Außenputzes - Geschoßdecken müssen vollflächig gedämmt werden, inklusive allfälliger Mansarden - Bagatellegrenze: Förderhöhen unter € 83,-- werden nicht ausgezahlt |
Antrag: | formlos |
Beilagen: | Firmenrechnung mit m² Angabe oder Materialrechnung mit Aufmaß der Außenwände/Decken |
sonstiges: | Aufmaß der Außenwände erfolgt nach Ö-Norm |
Link zu anderen Förderungen: | Wohnhaussanierung des Landes, Abteilung 2: http://www.wohnbau.ktn.gv.at Bundesförderungen Alternativenergie und Heizung: http://www.umweltfoerderung.at/kpc/de/home/allefoerderungen/ |
Umweltschutz/Energiesparen
Förderung-Bereich: | Umweltschutz/Energiesparen |
Gegenstand: | Förderung von Solaranlagen Heizungen durch Gemeindezuschüsse |
Förderhöhe: | - Nahwärmeversorgung (Biomasse-Heizwerke) € 20,00/kW Kesselleistung (Richtwert) über die tatsächliche Förderhöhe entscheidet der Gemeinderat im jeweiligen Anlassfall gesondert - Solaranlagen für Brauchwasser 15 % der Kosten, maximal € 440,00 - Solaranlagen für Brauchwasser im Gruppenwohnbau, € 220,00 pro Wohneinheit - Solaranlagen für Niedertemperaturheizung 15 % der Kosten, maximal € 880,00 - Gebläsescheitholzkessel mit Puffer 15 % der Kosten, maximal € 440,00 - Biomasseheizungen mit automatischer Brennraumbeschickung - 15 % der Kosten, maximal € 880,00 - Fernwärme-Einstiegsprämie: Einfamilienhaus € 550,00, Zweifamilienhaus € 725,00 Gruppenwohnbau € 175,00, - Anpassung Zentralheizung an Biomassefernwärme: Ein- und Zweifamilienhaus € 350,00, Gruppenwohnbau € 70,00 - Förderung von Erdwärmeheizungen (Flächenkollektoren, Tiefenbohrungen):: Einfamilienhaus € 550,00, Zweifamilienhaus € 725,00 - Photovoltaikanlagen bei Privathäusern für Eigenbedarf (Überschusseinspeisung) - Gemeindezuschuss € 100,-- pro kWp, maximal € 500,-- |
Richtlinien: | Die errichtete Solaranlage/Heizanlage muss den aktuellen Förderrichtlinien "Erneuerbare Energie" des Landes Kärnten entsprechen |
Antrag: | formlos |
Beilagen: | Kopie der Firmenrechnung, des Einzahlungsbeleges und Zusage über Landes-/Bundesförderung |
sonstiges: | |
Link zu anderen Förderungen: | Wohnhaussanierung und Aalternativenergieförderung des Landes: www.energiewirtschaft.ktn.gv.at Bundesförderungen Alternativenergie und Heizung: http://www.umweltfoerderung.at/kpc/de/home/allefoerderungen/
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wichtige Anträge und Formulare:
zu den Förderrichtlinien Alternativenergie und Wärmedämmung
zum Förderantrag für Alternativenergie und Wärmedämmung